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Energieberatung

Der Energieausweis bewertet ein Gebäude energetisch.

 

Er ist bei

 

  • Neubauten,
  • Änderung, Ersatz oder Erneuerung von Außenteilen sowie Erweiterung der beheitzten Nutzfläche um mehr als 50%,
  • Verkauf oder Vermietung eines bestehenden Gebäudes und
  • öffentlichen Gebäuden mit hohem Publikumsverkehr zu erstellen.

 

Bei Neubauten wird die Einhaltung des Primärenergiebedarfs (signalisiert die Umweltverträglichkeit der Energienutzung des Gebäudes) und des spezifischen Transmissionswärmeverlustes (repräsentiert die Energie, die durch die Gebäudehülle verloren geht) dokumentiert.

Hier erfolgt die Berechnung mit genauen geometrischen Abmessungen und energetischen Kennwerten.

 

Bei bestehenden Gebäuden gibt der Primärenergiebedarf (signalisiert die Umwelt-verträglichkeit der Energienutzung des Gebäudes) und der Endenergiebedarf (berechnete Energiemenge, die bei deutschlandweit gemittelten Klimaverhältnissen zur Deckung des Heizwärmebedarfs und des Trinkwasserwärmebedarfs einschließlich der Verluste der Anlagetechnik benötigt wird) Auskunft über die energetische Qualität des Hauses. Hier sind Vereinfachungen nach den Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand möglich.